Ratgeber · Haus verkaufen in Wolfsburg
Hausverkauf:
Ablauf, Kosten, Unterlagen.
Am Anfang stehen fast immer dieselben Fragen. Hier sind die Antworten, so wie wir sie Eigentümern im ersten Gespräch geben.
- Der Ablauf in sechs Schritten mit Zeitplan
- Kosten, Steuern und Unterlagen auf einen Blick
- Stand Oktober 2026, Lesezeit etwa 8 Minuten
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Kein Newsletter, keine Weitergabe.
Der Ablauf
Sechs Schritte
bis zum Notar.
01 von 06
Vergleich mit echten Verkäufen, Bodenrichtwert vom Gutachterausschuss, Zustand vor Ort. Online-Rechner kennen nur Durchschnitte.
Woche 1Den Energieausweis brauchen Sie spätestens zur Besichtigung. Bei Wohnungen kommen Teilungserklärung und Protokolle dazu.
Woche 1 bis 2Käufer sollen vor der Besichtigung wissen, was sie erwartet. Das spart Termine, die zu nichts führen.
Woche 2Vor jedem Termin klären wir, ob die Bank mitgeht. So betreten nur Menschen Ihr Haus, die es auch kaufen können.
Ab Woche 3Der Notar entwirft den Vertrag. Ist der Käufer Verbraucher, bekommt er den Entwurf in der Regel zwei Wochen vor dem Termin.
Nach 2 bis 4 MonatenDer Käufer zahlt, sobald der Notar die Fälligkeit mitteilt. Danach übergeben Sie die Schlüssel, das Grundbuch folgt später.
4 bis 8 Wochen danachDer nächste Schritt
Sie hören von uns,
bevor Sie nachfragen müssen.
Wir melden uns von selbst, sobald sich bei Ihrem Verkauf etwas tut. Der erste Schritt ist die kostenlose Marktwertermittlung.
Marktwertermittlung anfordernDie Kosten
Was der Verkauf
Sie kostet.
Die größten Kosten trägt üblicherweise der Käufer. Auf Sie als Verkäufer kommen vor allem die Maklerprovision und die Ablösung alter Kredite zu.
Maklerprovision
Bei Einfamilienhaus und Wohnung zahlen Verkäufer und Käufer je die Hälfte (§ 656c BGB). Die Höhe steht im Maklervertrag.
Notar und Grundbuch
Etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises, bezahlt üblicherweise der Käufer. Die Löschung alter Grundschulden zahlen Sie.
Grunderwerbsteuer
5 % des Kaufpreises in Niedersachsen. Sie zahlt der Käufer.
Alte Kredite
Endet ein Kredit vor Ablauf der Zinsbindung, berechnet die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Fragen Sie früh nach der Höhe.
Kundenstimmen
Wie lange es wirklich
gedauert hat.
-
In drei Monaten verkauft
Frank F.
Verkäufer aus VorsfeldeEs wurde alles eingehalten, was versprochen wurde. Wir konnten unsere Wohnung innerhalb von drei Monaten verkaufen.
-
In 6–7 Wochen verkauft
Oleg N.
Verkäufer aus HelmstedtMit dem Team von Kristin Krumm Immobilien konnten wir unser Haus innerhalb von 6–7 Wochen erfolgreich verkaufen. Das erste Wort, das mir in den Kopf kommt, ist kompetent.
-
Die richtige Entscheidung
Falco Q.
Verkäufer aus GifhornIch habe mir viele Makler angeschaut, die Sympathie war aber direkt bei dem Team von Kristin Krumm. Das war die richtige Entscheidung.
-
Immer gut aufgehoben
Andras R.
Verkäufer aus FlechtorfIch würde das Unternehmen weiterempfehlen, da wir die Immobilie professionell verkaufen konnten. Zudem haben wir uns immer gut aufgehoben gefühlt.
Was Ihr Haus wert ist
Für Einfamilienhäuser und Wohnungen zählt vor allem das Vergleichswertverfahren: Was haben ähnliche Häuser in ähnlicher Lage zuletzt tatsächlich gekostet? Bei vermieteten Häusern kommt das Ertragswertverfahren hinzu, bei seltenen Häusern das Sachwertverfahren.
Den Wert des Grundstücks zeigt der Bodenrichtwert. Ihn veröffentlicht der Gutachterausschuss, für Niedersachsen frei im Internet. Er sagt nichts über Ihr Haus, aber viel über Ihre Lage.
Online-Rechner liefern eine Spanne. Sie kennen weder Zustand noch Grundriss noch die Straße. So ermitteln wir den Marktwert Ihres Hauses
Steuern beim Hausverkauf
Den Gewinn aus einem Hausverkauf müssen Sie versteuern, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen (§ 23 EStG).
Steuerfrei bleibt der Verkauf trotzdem, wenn Sie selbst im Haus gewohnt haben: im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor.
Bei einem geerbten Haus zählt der Kauf durch die Person, die es vererbt hat. Ihre Frist läuft weiter.
Wir sind keine Steuerberater. Liegt der Kauf weniger als zehn Jahre zurück, sprechen Sie vor dem Verkauf mit Ihrem Steuerbüro.
Diese Unterlagen brauchen Sie
Für jedes Haus
- aktueller Grundbuchauszug
- Flurkarte vom Katasteramt
- Energieausweis, spätestens zur Besichtigung
- Bauzeichnungen, Baubeschreibung und Wohnflächenberechnung
- Rechnungen über Modernisierungen, zum Beispiel Dach, Heizung, Fenster
Zusätzlich bei einer Wohnung
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
- Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre
- Wirtschaftsplan und letzte Hausgeldabrechnung
In besonderen Fällen
- vermietet: Mietverträge und Nachweise über Mieterhöhungen
- geerbt: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll
Was fehlt, holen wir an. Was nur Sie beschaffen können, sagen wir Ihnen vorher.
Verkauf nach Erbe, Trennung oder Umzug
Ein großer Teil unserer Verkäufe hat einen besonderen Anlass. Der Ablauf bleibt gleich, die Abstimmung wird aufwendiger.
Erbschaft
Gehört das Haus einer Erbengemeinschaft, müssen alle Erben zustimmen und beim Notar unterschreiben. Alle Beteiligten bekommen bei uns denselben Informationsstand.
Trennung oder Scheidung
Gehört das Haus beiden, unterschreiben beide. Wir sprechen mit beiden Seiten und geben beiden dieselben Zahlen.
Umzug in eine kleinere Wohnung
Hier zählt oft der Zeitpunkt. Wir planen die Übergabe so, dass sie zu Ihrem Umzug passt.
Fragen zu Ihrem Haus?
Rufen Sie direkt an.
Kristin Rößer hat das Büro 2021 mit Simon Rößer gegründet. Sie verantwortet Bewertung und Marketingstrategie und beantwortet Ihre Fragen am Telefon.
So starten Sie
- 01Anrufen oder FormularSie erreichen uns unter 05361 83446-72 oder über das Formular oben.
- 02Termin vor OrtWir kommen zu Ihnen und sehen uns das Haus an.
- 03Marktwert schriftlichSie bekommen den Wert mit Begründung und entscheiden in Ruhe.
Häufige Fragen
Was Eigentümer
uns am häufigsten fragen.
Kurz beantwortet. Fahren Sie über eine Frage, dann sehen Sie die ganze Antwort.
Diese Antworten beschreiben die Regel, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Für Ihren Fall sprechen wir mit Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern aus unserem Netzwerk in der Region.
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Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026.
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